Rauchmelder sind äußerst nützliche Geräte. Sie warnen frühzeitig vor gefährlicher Rauchentwicklung durch Brände und verhindern Schäden an Mensch und Einrichtung. Sie sind für wenig Geld erhältlich und lassen sich ohne großen Aufwand in Wohnungen installieren oder nachrüsten. Mittlerweile sind sie in vielen Bereichen vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Planen Sie einen Neubau oder eine Renovierung, vergessen Sie daher auf keinen Fall die Rauchmelder mit einzuplanen. Doch welche Rauchmelder sind eigentlich zulässig und welche Eigenschaften müssen diese Geräte besitzen? Diese Fragen beantwortet Ihnen folgender Ratgeber in aller Kürze.
Zulässige Rauchmelder zur Ausstattung Ihrer Wohnung
In Deutschland regeln hauptsächlich zwei Normen die Verwendung zulässiger Rauchmelder. Diese sind die Anwendungsnorm DIN 14676 und die Gerätenorm DIN EN 14604. Nur Rauchmelder, die den Anforderungen der Gerätenorm DIN EN 14604 entsprechen und nach den Kriterien der Norm geprüft sind, dürfen für den Einbau in Wohnungen verwendet werden. Daher sind im Handel seit 2008 nur noch Geräte mit Zulassung nach dieser Norm für Verbraucher erhältlich. Während die Gerätenorm DIN EN 14604 die Eigenschaften des Rauchmelders vorgibt, ist in der DIN 14676 beschrieben, wie die Geräte zu verwenden sind.
Zusammen stellen die beiden Normen sicher, dass die Rauchmelder einwandfrei funktionieren und richtig installiert sind, um bei Rauchentwicklung verlässlich, frühzeitig und für jeden leicht wahrnehmbar zu alarmieren. Die Einhaltung der europäischen Produktnorm DIN EN 14604 wird durch herstellereigene Kontrollen und Prüfungen von unabhängigen Produktzertifizierungsstellen sichergestellt. Alle im europäischen Raum verkauften Rauchmelder müssen das CE-Zeichen tragen.
Welche Kriterien müssen zulässige Rauchmelder nach DIN EN 14604 erfüllen?
Ein nach DIN EN 14604 geprüfter Rauchmelder hat eine ganze Reihe an Kriterien zwingend zu erfüllen. Insgesamt haben die Geräte mehr als 20 verschiedene Einzelprüfungen zu durchlaufen. Dies sind zum Beispiel unterschiedliche Rauchkammertests, Tests auf Fremdkörperempfindlichkeit, Batteriestörungsmeldungstests, elektromagnetische Verträglichkeitstests oder Temperaturwechseltests. Zudem ist sicherzustellen, dass die Alarmsignalstärke mindestens 85 dB erreicht.
Um für Käufer zu dokumentieren, dass der Rauchmelder alle geforderten Kriterien der Norm DIN EN 14604 erfüllt, ist er mit bestimmten Kennzeichnungen zu versehen. Diese sind die DIN EN 14604, die CE-Kennzeichnung, Handelszeichen oder Name des Lieferanten oder Herstellers, Fertigungsnummer und Herstellungsdatum sowie das vom Hersteller empfohlene Datum zum Wechsel der Batterie und weitere Informationen. Darüber hinaus müssen den Geräten Betriebsanleitungen beigelegt sein, die dem Käufer Informationen zur Montage, zur Wartung und zur Wahl des richtigen Standorts liefern. Zulässige Rauchmelder müssen zwingend einen Testknopf besitzen, mit dem sich die einwandfreie Funktion des Geräts überprüfen lässt.