Aktuelle Gesetzgebung zur Rauchmelderpflicht (Stand: 20.12.2016)
Burgenland
Einbaupflicht
- in Neu- und Umbauten
- für Aufenthaltsräume – ausgenommen Küchen – und Flure, die als Fluchtweg dienen
- eine Rauchmelderpflicht für Bestandsbauten besteht nicht
Kärnten
Einbaupflicht
- in Neu-, Um- und Bestandsbauten
- für Aufenthaltsräume – ausgenommen Küchen – und Flure, die als Fluchtweg dienen
Niederösterreich
Einbaupflicht
- in Neu- und Umbauten
- für Aufenthaltsräume – ausgenommen Küchen – und Flure, die als Fluchtweg dienen
- eine Rauchmelderpflicht für Bestandsbauten besteht nicht
Oberösterreich
Einbaupflicht
- in Neu- und Umbauten
- für Aufenthaltsräume – ausgenommen Küchen – und Flure, die als Fluchtweg dienen
- eine Rauchmelderpflicht für Bestandsbauten besteht nicht
Salzburg
Einbaupflicht
- keine Regelung zur Rauchmelderpflicht
Steiermark
Einbaupflicht
- in Neu- und Umbauten
- für Aufenthaltsräume – ausgenommen Küchen – und Flure, die als Fluchtweg dienen
- eine Rauchmelderpflicht für Bestandsbauten besteht nicht
Tirol
Einbaupflicht
- in Neu- und Umbauten
- für Aufenthaltsräume – ausgenommen Küchen – und Flure, die als Fluchtweg dienen
- eine Rauchmelderpflicht für Bestandsbauten besteht nicht
Vorarlberg
Einbaupflicht
- in Neu- und Umbauten
- für Aufenthaltsräume – ausgenommen Küchen – und Flure, die als Fluchtweg dienen
- eine Rauchmelderpflicht für Bestandsbauten besteht nicht
Wien
Einbaupflicht
- in Neu- und Umbauten
- für Aufenthaltsräume – ausgenommen Küchen – und Flure, die als Fluchtweg dienen
- eine Rauchmelderpflicht für Bestandsbauten besteht nicht
Burgenland
Einbaupflicht
- in Neu- und Umbauten
- für Aufenthaltsräume – ausgenommen Küchen – und Flure, die als Fluchtweg dienen
- eine Rauchmelderpflicht für Bestandsbauten besteht nicht
Kärnten
Einbaupflicht
- in Neu-, Um- und Bestandsbauten
- für Aufenthaltsräume – ausgenommen Küchen – und Flure, die als Fluchtweg dienen
Niederösterreich
Einbaupflicht
- in Neu- und Umbauten
- für Aufenthaltsräume – ausgenommen Küchen – und Flure, die als Fluchtweg dienen
- eine Rauchmelderpflicht für Bestandsbauten besteht nicht
Oberösterreich
Einbaupflicht
- in Neu- und Umbauten
- für Aufenthaltsräume – ausgenommen Küchen – und Flure, die als Fluchtweg dienen
- eine Rauchmelderpflicht für Bestandsbauten besteht nicht
Salzburg
Einbaupflicht
- keine Regelung zur Rauchmelderpflicht
Steiermark
Einbaupflicht
- in Neu- und Umbauten
- für Aufenthaltsräume – ausgenommen Küchen – und Flure, die als Fluchtweg dienen
- eine Rauchmelderpflicht für Bestandsbauten besteht nicht
Tirol
Einbaupflicht
- in Neu- und Umbauten
- für Aufenthaltsräume – ausgenommen Küchen – und Flure, die als Fluchtweg dienen
- eine Rauchmelderpflicht für Bestandsbauten besteht nicht
Vorarlberg
Einbaupflicht
- in Neu- und Umbauten
- für Aufenthaltsräume – ausgenommen Küchen – und Flure, die als Fluchtweg dienen
- eine Rauchmelderpflicht für Bestandsbauten besteht nicht
Wien
Einbaupflicht
- in Neu- und Umbauten
- für Aufenthaltsräume – ausgenommen Küchen – und Flure, die als Fluchtweg dienen
- eine Rauchmelderpflicht für Bestandsbauten besteht nicht
Quelle:
https://www.gira.de/gebaeudetechnik/anwendungsbeispiele/rauchmelder/rauchmelderpflicht.html