In vielen Bundesländern Pflicht
In vielen Bundesländern sind Rauchmelder schon länger vom Gesetzgeber vorgegeben, seit Anfang 2018 müssen sie auch in Bayern in Bestandsbauten installiert werden. Betroffen sind alle Gebäude, die zu Wohnungszwecken genutzt werden, aber auch Gebäude, die Schlafmöglichkeiten bieten. Hierunter fallen beispielsweise Altenheime. In anderen Gebäuden sind zwar Brandschutzvorgaben zu erfüllen, die Rauchmelder fallen jedoch nicht unter die verpflichtenden Auflagen.
Nur ist eine Verpflichtung gut, aber wer kontrolliert schon eine privat genutzte Wohnung oder ein Eigenheim?
Was passiert, wenn die Eigentumswohnung brennt und kein Rauchmelder installiert war? Kann nun noch auf die Versicherung gehofft werden? Dieser Artikel schaut sich mal an, inwieweit Versicherungsschutz besteht, wenn gegen die Installationspflicht verstoßen wird.
Rauchmelderpflicht in Wohnungen und Büros
Rauchmelder sollen - und können - Leben retten. Gerade in Wohnhäusern und Gebäuden mit diversen Schlafräumen sind sie unendlich wichtig, da die meisten Menschen im Schlaf vom Feuer überrascht werden. Die Problematik bei Hausbränden ist nicht unbedingt das Feuer, sondern der Rauch. Atmet eine Person den Rauch im Schlaf ein, hat er oft gar nicht mehr die Möglichkeit, zu erwachen, bevor er an einer Rauchvergiftung stirbt. Der Rauchmelder umgeht dieses Problem, da er mit einem schrillen und lauten Ton auf die drohende Gefahr aufmerksam macht, Schlafende somit rechtzeitig weckt und sie fliehen können.
Die Pflicht für Rauchmelder in Wohnhäusern und Eigenheimen besagt:
Mindestschutz - im Flur, in Kinder- und Schlafzimmern ist der Rauchmelder zu installieren. Beim Flur ist jeder Flur mit einem Rauchmelder auszustatten, wie auch der Eingangsbereich des Hauses oder der Wohnung.
Sonderschutz - es kann ein Rauchmelder in der Küche angebracht werden, das ist jedoch keine Pflicht und funktioniert oftmals nur, wenn eine gute Abzugsanlage vorhanden ist, da der Melder versehentlich auf Kochdämpfe reagieren kann.
Optimaler Schutz - in diesem Fall wird zusätzlich ein Rauchmelder im Wohnzimmer installiert.
Grundsätzlich ist der Eigentümer beziehungsweise der Vermieter für die Montage der Rauchmelder zuständig. Wer das nicht selber machen möchte, kann eine Fachfirma mit der korrekten Installation beauftragen. Die Wartung der Geräte obliegt in den meisten Bundesländern dem Mieter. Einzig in wenigen Bundesländern hat der Eigentümer oder Vermieter dafür Sorge zu tragen, dass die Geräte gewartet werden.
Und wie sieht es in Büroräumen aus? Gewerblich genutzte Räumlichkeiten fallen nicht unter das Rauchmeldergesetz, sondern unterliegen gesonderten Brandschutzverordnungen.
Zusätzlich haben die Bundesländer eigene Regelungen. Gleichfalls gilt:
Büroräume in Wohnhäusern - diverse Büroräume befinden sich in Wohnhäusern und die Räumlichkeiten sind angemietet. In diesem Fall kann der Eigentümer natürlich Rauchmelder entsprechend den Vorgaben zu Mietwohnungen installieren.
Gewerbeart - in einigen Bundesländern entscheidet das Gewerbe über die Pflicht. Pflegeeinrichtungen, Hotels oder auch Kindergärten müssen unter Umständen Rauchmelder haben.
Brandschutzverordnung - stets gilt die örtliche Brandschutzverordnung. In einem Industriebetrieb ist es Pflicht, dass eine Brandmeldeanlage vorhanden ist. Kennzeichnungen, Feuerlöscher und Brandschutztüren müssen ebenfalls - je nach Gewerbe - vorhanden sein.
Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus?
Ein Überblick
Gesetzeslage - die Installation der Rauchmelder ist Pflicht und Versicherungen fordern ihre Versicherungsnehmer dazu auf, die Geräte zu installieren. Bei Hauseigentümern sind das die Brand- und Gebäudeversicherungen, bei Mietern Haftpflicht- und Hausratsversicherungen.
Möglichkeiten - theoretisch können Versicherungen dazu übergehen, bei fehlenden Rauchmeldern einen Teil der durch den Brand entstehenden Kosten nicht zu übernehmen. Dies wäre dann der Fall, wenn das Vorhandensein das Ausmaß des Schadens eingeschränkt hätte.
Aktuelle Lage - die meisten Versicherungen äußern sich so, dass sie die Leistungen nicht kürzen werden, sofern es sich nicht um einen absichtlich verschuldeten Brand handelt.
Bei gewerblich genutzten Räumen richtet sich die Kostenübernahme natürlich anhand der zuständigen Brandschutzverordnung aus. Wer als Unternehmer die Brandschutzvorgaben missachtet, hat sich im Brandfall nicht nur gegenüber der Versicherung zu verantworten, sondern der Brandschutzaufsicht. Hier kann fehlendes Equipment schnell zu drastischen Bußgeldern, Betriebsschließungen oder gar Anzeigen führen.
Wie sind Rauchmelder und ihre Wartung steuerlich zu behandeln?
Und bei Unternehmern? Wie werden die Kosten für den Brandschutz behandelt?
Brandmeldeanlagen - die Aufschaltung zur Feuerwehr verursacht Kosten, die jedoch steuerlich geltend gemacht werden können.
Feuerschutzeinrichtungen - die vom Gesetzgeber für Betriebe geforderten Anlagen und Schutzvorrichtungen müssen in regelmäßigen Abständen geprüft und abgenommen werden. Auch diese Wartungskosten können steuerlich geltend gemacht werden.
Fazit - nicht nur auf Versicherungsschutz achten
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